ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Das Mehrtägige Wanderevent Venray wird von der Stiftung Mehrtägiges Wanderevent Venray, auch Stiftung genannt, organisiert. Immer wenn von Teilnehmern, Freiwilligen usw. gesprochen wird, meinen wir Männer und Frauen.
- Die Teilnehmer erklären sich mit den allgemeinen Bedingungen vertraut und akzeptieren diese.
- Die Teilnahme beruht auf eigenem Risiko. Die Stiftung übernimmt für verlorene oder beschädigte persönliche Gegenstände sowie für erlittene Personenschäden keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit der Stiftung. Die Haftung der Stiftung ist immer auf den jeweiligen Versicherungsbetrag beschränkt.
- Es ist nicht erlaubt, mit einem Buggy oder einem sonstigen Kinderwagen teilzunehmen. Hunde sind nur erlaubt, wenn diese an der Leine geführt werden. Die Teilnehmer dürfen nur mit Erlaubnis der Organisation von einer oder mehreren Personen auf einem Fahrrad oder anderen Transportmitteln begleitet werden.
- Die Teilnahme steht nur für Wanderer offen.
- Überholen ist nur erlaubt, wenn das die anderen Teilnehmer nicht beeinträchtigt.
- Der Teilnehmer muss der für ihn angegebenen Route folgen.
- Während des Mehrtägigen Wanderevents Venray ist es den Teilnehmern untersagt, auf irgendeine Weise politische Ansichten zum Ausdruck zu bringen, und sich provozierend oder gefährlich zu verhalten oder zu kleiden.
- Teilnehmer müssen immer anständig gekleidet sein. Der Oberkörper bleibt immer bedeckt.
- Das Streckenkomitee hat das Recht, einen Teilnehmer zu disqualifizieren und vom Event auszuschließen. Das Erste-Hilfe-Komitee hat das Recht, einem Teilnehmer die (weitere) Teilnahme am Event zu verweigern.
- Wer sich registriert hat aber nicht teilnimmt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Anmeldegebühr.
- Das Streckenkomitee behält sich das Recht vor, die Strecke teilweise zu ändern oder das gesamte Wanderevent wegen extremer Wetterbedingungen, Katastrophen oder höherer Gewalt, wobei die Wanderung nicht vernünftig durchgeführt werden kann, abzusagen. Im Falle einer Absage wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet.
- Die Straßenverkehrsordnung und die Vorschriften für Verkehrsregeln und Verkehrszeichen bleiben während des Events in Kraft, außer in den Fällen, wo der Stiftung ausdrücklich eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden ist.
- Im Start-Ziel-Bereich und entlang der Wanderrouten sind Flyer, Samples und andere Formen der Werbung verboten, sofern dies nicht ausdrücklich von der Stiftung erlaubt ist.
- Von jedem wird erwartet, dass er weder der Natur noch dem Eigentum anderer Menschen Schaden zufügt, und dass er keine Abfälle zurücklässt.
- Die Daten der Teilnehmer werden in einer Datei gespeichert. Diese Datei wird ausschließlich von der Stiftung verwendet (für Mailings, usw.) und wird nicht an Dritte weitergegeben.
- Die Stiftung beauftragt ein paar Fotografen mit der Erstellung von Foto- und Filmaufnahmen während des Events. Wenn ein Teilnehmer, aus welchem Grund auch immer, nicht oder nicht sichtbar fotografiert oder gefilmt worden ist, übernimmt die Organisation und die Fotoagentur dafür keine Haftung.
- Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass Fotos und Videos vom Event veröffentlicht werden können.
- Die Teilnehmer stimmen der möglichen Verwendung von Bildern in gedruckter Form, als Foto, Film, Video, TV usw. zu Werbezwecken der Stiftung ohne Anspruch auf Entschädigung zu.
- Die Fotos bleiben geistiges Eigentum des jeweiligen Fotografen. Der Fotograf erteilt die Erlaubnis, die Fotos zu Werbezwecken der Stichting Meerdaags Wandelevenement Venray für die von ihr organisierten Veranstaltungen zu verwenden.
- Unser Zelt ist eine Nichtraucherzone. Das Rauchen ist auf dem Außengelände erlaubt.
- Die Teilnehmer halten sich an den sogenannten Outdoor-Code des KWbN.
- In allen Fällen, die im Reglement nicht vorgesehen sind, entscheidet die Stiftung.